Pro Asyl // Brennpunkte // Afghanistan

Gestrandet im Elend:

Was droht Abgeschobenen in Afghanistan?

Jetzt abschieben! ist die Devise einiger Innenminister, wenn es um ausreisepflichtige Afghanen geht. Allen voran geht der Hamburger Innensenator Nagel. Wie aber sind die Lebensumstände für abgeschobene Afghanen nach 23 Jahren Krieg? Wenn sie dort weder Familie noch Obdach haben und Arbeit auch nicht? Antworten sammelten von Ende März bis Mitte April in Kabul und anderen Landesteilen die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Frankfurt/ M., Buchberger, Rechtsanwältin Arendt-Rojahn, Berlin, Rechtsanwalt Heinrich Freckmann, Hannover, und Rechtsanwalt Victor Pfaff, Frankfurt/M., begleitet von Belal El-Mogaddedi und Shakila Nawazy. Sie sprachen mit Ministern, mit ISAF-Offizieren, mit Gouverneuren in Jalalabad und Mazar-e-Sharif, mit dem Bürgermeister von Herat, mit Vertretern der UN und NGOs, mit weiblichen Häftlingen in einem Frauengefängnis in Kabul, mit Rückkehrern aus Iran und Pakistan, die an den Rändern der Städte gestrandet sind und dort um das Überleben kämpfen.

Afghanistan 2005 – Hochexplosiv. Victor Pfaff von PRO ASYL berichtet:

Wohnen in den Ruinen in Ashraf, Stadtteil von Kabul (Foto: Elisabeth Buchberger)

Innensenator Nagel hält die „Sicherheitslage für stabil“ Die Welt, 25.04.2004). Der afghanische Minister für Repatriierung und Flüchtlinge, Dadfar, hält sie für „hochexplosiv“. Aber auch die Offiziere der ISAF halten die Lage für äußerst "fragil". Wer hat Recht? Darauf haben die vergangenen Wochen eine deutliche Antwort gegeben: Die OMF – opposing militant forces, also Reste des Taliban- Regimes und ihre neuen Verbündeten, zum Beispiel Hekmatyar und seine Hizb-e-Eslami – bedrohen nicht nur den Südwesten, sondern auch den Osten des Landes. Dazu Massenaufruhr in zahlreichen Städten und Provinzen mit vielen Toten und Verletzten – wegen eines Artikels in Newsweek über angebliche Koranschändung in Guantanamo. Die Angriffe richten sich auch gegen UN-Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen, im Norden sind jüngst drei UN-Mitarbeiterinnen getötet worden. Kabul ist nicht ausgespart: täglich Schreckensmeldungen: Anschlag auf Internetcafé mit Toten, Entführungen, versuchte, gelungene. Allerorten wird registriert: Es baut sich eine gewaltträchtige antiamerikanische Stimmung auf. Regionale afghanische Militärmachthaber haben nur schweres, untauglich gewordenes Waffengerät abgeliefert. Was für den zähen Bürgerkrieg benötigt werden sollte, haben sie behalten. Kein Afghane, sagt der stellvertretende Gouverneur von Mazar-e-Sharif, wird sich von seiner Waffe trennen, solange nicht Stabilität erreicht ist und Arbeit und Einkommen gesichert sind. Das ist die Krux: Solange US-Militär Afghanistan sichern muss, solange gibt es gerade deswegen keine Stabilität.

Kein Schutz vor Kriminalität

Zur instabilen Gesamtsituation kommt die wachsende Kriminalität. „Organisierte Kriminalität jede Menge“, sagen die ISAFOffiziere, besonders in Kabul. Das schrecklichste Kapitel: Kindesentführungen am laufenden Band – für den Organhandel, für den Kriegsdienst, die Arbeitssklaverei, zu Erpressungszwecken. Die ISAF hat 160 Fälle im Jahr 2004 allein im Raum Kabul registriert. Und wie viele waren es tatsächlich, und wie viele in ganz Afghanistan? Keine Mutter kann ihr Kind ohne Begleitung zur Schule gehen lassen. Aber was ist mit der jungen Polizei und der Justiz? Bieten sie nicht Schutz? Selbst die Regierung räumt ein, dass Polizeikräfte oft mit von der Partie sind bei Überfällen, bei organisierter Kriminalität. Ein funktionierendes Justizwesen gibt es nicht.

Schlafen auf dem nackten Boden

Rückkehrercamp in der Taimani-Straße in Kabul, Rückkehrer mit Tochter (Foto: E. Buchberger)

Wer kümmert sich um ein Obdach für die Abgeschobenen? Hunderttausende sind nach fünf, zehn oder zwanzig Jahren Exil in den vergangenen drei Jahren vor allem aus Iran und Pakistan zurückgekehrt, freiwillig oder unter dem Druck der Aufnahmestaaten. Viele von ihnen haben alten Besitz wiedererlangen können – aber viele auch nicht. Darum wird gestritten.

Dr. Farhang, der Wirtschaftminister, hat drei Jahre gebraucht, um wieder in den Besitz seines Elternhauses zu kommen, er, mit all den Beziehungen. 23 Jahre Krieg mit wechselnden Parteien: Das heißt oft fünf verschiedene Besitzurkunden für ein und dasselbe Grundstück – alle echt. Und trete mal an gegen den Kommandanten und seine Truppen und verlange deinen Boden zurück!

Kann man nicht wenigstens mieten in Kabul? Wenn du großes Glück hast, doch, für 300 US-Dollar im Monat eine Dreizimmerwohnung im heruntergewirtschafteten Viertel Mikrorayon. Oder du teilst dir mit fünf Personen ein kleines Zimmer für 45 US-Dollar. Frei sind Häuser im Viertel Wazir Akbar Khan für 3.000 bis 5.000 US-Dollar im Monat. Der Mietzins geht an die Drogenbarone.

Und sonst: In der Taimanistraße gibt es Plastikplanenverschläge vor kriegsbeschädigten Lehmhäuschen. Geschlafen wird auf dem nackten Boden, es regnet rein oder ist stickig heiß, und illegal sowieso. Kein Wasser, keine Latrinen. Die Alternative: das Ruinenviertel Afshar, in einsturzbedrohten Häusern.

 

Weder Arbeit noch Einkommen

Rückkehrercamp in der Taimani-Straße in Kabul (Foto: E. Buchberger)

Verhilft die afghanische Regierung zu Arbeit und Einkommen? Das kann sie nicht. Wir beschäftigen drei mal so viele Afghanen wie gebraucht werden, sagt der Wirtschaftsminister. Wir können keine Verantwortung übernehmen für abgeschobene Landsleute, sagt der Flüchtlingsminister. Natürlich brauchen wir Fachkräfte, aber wir können sie nicht bezahlen, die Rahmenbedingungen fehlen. Und wenn es anders wäre, was verdient man im Staatsdienst als Arzt, als Lehrer, als Universitätsprofessor? 40 bis 60 US-Dollar. Und wie zahlst du deine Wohnung, wenn du eine gefunden hast? Wovon ernährst du Frau und Kinder?

Aber gibt es nicht bei einer der rund 2.000 Nichtregierungs- organisationen Arbeit? Ab und zu wird Hilfspersonal gesucht. Da sitzen Juristen hinter dem Steuer eines Landrovers und Betriebswirte mit einer Kalaschnikow auf dem Gehweg vor der Einfahrt für 100 bis 300 US-Dollar im Monat. Im Schaukasten bei der „Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte“ (AGEF), die sich um die Vermittlung von Arbeitsplätzen bemüht, konnte man lesen: Acht Stellenangebote für Kabul, nochmals acht im restlichen Afghanistan. Wie also sieht die Hilfe für freiwillige Rückkehrer aus? Der Staat hilft nicht. Er kann nicht einmal diejenigen versorgen, die im Land bleiben mussten, weil sie zu arm waren zu flüchten. UNHCR registriert Rückkehrer in Durchgangsstationen (ein bis zwei Tage Aufenthalt) und gibt Handgeld für die Weiterreise, in der Höhe gestaffelt je nach Länge des Wegs zwischen vier und fünfzehn US-Dollar, außerdem ein Startgeld in Höhe von zwölf bis fünfzehn US-Dollar. Dann: inshallah!

Medizinische Versorgung gegen Bestechungsgeld

Zeltcamp gegenüber der Taimani-Straße in Kabul (Foto: E. Buchberger)

Die medizinische Grundversorgung sei in Kabul gewährleistet, heißt es beim Bundesamt. Ja, aber für wen? Wir haben Bruder Reto und Bruder Schorsch gefragt, die seit Jahrzehnten aufopferungsvoll in Hospitälern technische Hilfe und Krankenpflegedienst leisten und die auch von der Deutschen Botschaft gefragt werden. Gewährleistet also für wen? Für den, der für die Behandlung Bestechungsgeld zahlen kann. Für den, der sich Medikamente kaufen kann, und zwar im Ernstfall in Europa. Denn in den Packungen, die aus Pakistan geliefert werden, ist oft nicht drin, was draufsteht oder das Verfallsdatum ist abgelaufen. Für den, der zur Behandlung einer chronischen Krankheit Medikamente kühl lagern kann, also nicht nur einen Kühlschrank hat, sondern auch einen Generator im Garten, denn dauernd fällt der Strom aus. Erschreckend viele Frauen und Kinder sterben bei oder nach der Geburt, weil Hilfe nicht erreichbar ist. Heißt das: „Grundversorgung gesichert“?

Allgegenwärtige Korruption

Die afghanische Gesellschaft ist von Korruption zerfressen. Was heißt das? Der Professor verkauft Aufgaben und Lösungen. Der Pförtner macht dem, der mit inneren Blutungen am Feiertag zum Hospital kommt, das Tor erst nach Zahlung auf. Der deutsche Rückkehrer, der sich selbständig machen will, soll für die Gewerbeerlaubnis nicht die paar Afghani, sondern 2.000 US-Dollar zahlen. Der Polizist, der willkürlich festnimmt, lässt erst frei, wenn gezahlt ist. Wie sonst soll er mit 25 US-Dollar Monatslohn seine Frau und Kinder vor dem Verhungern retten? Was es im Kleinen gibt, gibt es auch im Großen: Verflechtung von Ministern und Drogenbaronen, sagt eine sichere Quelle.

Frauen als Opfer männlicher Gewalt

Die Frauen sind verfassungsrechtlich gleichgestellt. Aber wehe, eine Frau will die Schläge des Mannes nicht länger ertragen oder einer Zwangsheirat entkommen und verlässt das Haus: Das ist Unzucht. Das kann, sagt Medica Mondiale, fünf Jahre Haft bringen. Von den 16 Frauen in der Kabuler Übergangshaftanstalt sind 14 der Unzucht beschuldigt. Unzucht, das ist bereits: mit einem Mann auf der Straße sprechen. Ist eine Frau von der Familie fallengelassen worden, dann ist sie Freiwild. Es gibt in Kabul so etwas wie Frauenhäuser, wohl sechs. In den Augen der traditionellen Gesellschaft sind es Bordelle. Undenkbar, dass sich eine alleinstehende Frau oder auch mit Kindern Wohnraum mietet, selbst, wenn sie Geld hätte. Oft sind Mädchen der Tribut für familiäre Streitschlichtung. Auch eine Witwe kann nicht allein leben. Sie wird in einen Teil der Familie gesteckt, der ein Mann vorsteht. Nach 23 Jahren Krieg gibt es junge Witwen allerorten.

Warum eigentlich den Aufenthalt der Afghanen gnadenlos beenden?

Wohnen in den zerschossenen Blocks des Verteidigungs- ministeriums in der Dar-Ul-Aman-Straße in Kabul (Foto: E. Buchberger)
Warum den afghanischen Staat in dieser äußerst schwierigen Lage zusätzlich belasten? Sollen die „Sünden“ im Umgang mit den afghanischen Asylantragstellern zugedeckt werden? Tausenden wurde Jahre hindurch verfassungswidrig ein Flüchtlingsstatus vorenthalten mit der Begründung, es gebe keine Staatsgewalt in Afghanistan (erst im August 2000 hatte das Bundesverfassungsgericht dies korrigiert). Und jetzt nennt man sie „ausreisepflichtige Afghanen“. Warum eigentlich die von afghanischen Gesprächspartnern beschworene deutsch-afghanische Freundschaft unnötig belasten und dadurch dem Ansehen schaden, das die deutschen ISAFSoldaten genießen? Warum wird nicht respektiert, dass ausnahmslos alle Instanzen in Afghanistan darum ersuchen nicht abzuschieben?

Zurück zur Übersicht