Betrifft: Schadensersatzklage JKP gegen Jamba
Wir haben in den letzten Tagen zur Kenntnis genommen, dass missverständliche Informationen bez. des Rechtsstreits JKP gegen Jamba kursieren. Hierzu stellen wir fest:
Im Sommer 2004 sind die sog. Klingeltöne in Mode gekommen, und auch bei unseren Hörern kam es zu einer grossen Nachfrage.
Der damalige Marktführer war Jamba, bei dem u. a. Bands wie The Offspring, Green Day, Queens Of The Stone Age, AC/DC, Nirvana oder Mars Volta im Angebot waren und sind, denen wir uns inhaltlich verbunden fühlen und die wir gut finden. Für uns war das trotz anfänglicher Zweifel der Grund, der Firma einen Titel ("Ich bin die Sehnsucht in Dir") als Versuchsballon zur Verfügung zu stellen.
Mit der heutigen Kenntnis über die Geschäftspraktiken von Jamba wissen wir, dass das ein Fehler war. Wir sind seit längerer Zeit Gegner dieser Vermarktungsweise. Dafür werfen wir alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen und legalen Mittel ins Rennen. Jamba ist gegenüber uns vertragsbrüchig geworden, hier setzen wir unseren Hebel an. Der Streitwert ist in diesem Fall hoch, auch das unterstreicht die Wichtigkeit, mit der wir diese Angelegenheit sehen.
Wir wissen, dass wir uns mit einem Branchenriesen anlegen, gerade deshalb sehen wir hier eine Herausforderung. Wie auch in der Vergangenheit bei vergleichbaren Auseinandersetzungen wird der vor Gericht eventuell erstrittene Schadensersatz zu 100% an ein soziales Projekt gespendet, denn es geht uns hier allein um das Prinzip und nicht um persönliche Bereicherung.
Wie wir vernommen haben, sind wir nicht die einzigen Kläger gegen Jamba und hoffen, dass jeder andere, der geschädigt wurde, ebenfalls Initiative ergreift.
JKP GmbH & Co KG, Düsseldorf, 9.5.2006
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